Bitte setzen Sie sich zunächst telefonisch oder schriftlich mit mir in Verbindung, um einen Termin für einen Erstgespräch zu vereinbaren oder sich auf die Warteliste setzen zu lassen. In einem Erstgespräch werden Ihre Anliegen überprüft und ermittelt, welche therapeutischen Maßnahmen für Sie notwendig und möglich sind. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgen nach dem Erstgespräch so genannte probatorische Sitzungen (bis zu fünf). In dieser Phase findet eine diagnostische Abklärung und eine Formulierung eines Behandlungsplanes unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Therapieziele statt. In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.
Bitte beachten Sie, dass ich über keine Kassenzulassung verfüge, die eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. In Einzelfällen kann eine Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erfolgen (siehe Punkt: „Gesetzliche Krankenversicherungen“).
In der Regel übernehmen Privatversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Formalitäten für den Antragsprozess hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Therapiebeginn über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie an.
Falls Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung auf Selbstzahlerbasis entscheiden, fallen 131,15 Euro pro Therapiestunde (50 Min.) an. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Coaching, Beratung sowie die AD(H)S-Diagnostik in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen werden und daher selbst finanziert werden müssen. Die jeweiligen Preise der genannten Leistungen entnehmen Sie bitte der Seite "Angebote".
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vorab über die Bedingungen der Kostenübernahme. Bei Therapiewunsch ist es in der Regel erforderlich, dass Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mitbringen.
Für Versicherte der BKK-VBU und Bahn-BKK ist eine Kostenübernahme im Rahmen integrierter Versorgungsprogramme problemlos möglich. Patient:innen anderer gesetzlicher Krankenkassen können im Einzelfall über das Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme erwirken. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung aufzukommen, wenn hierfür eine Notwendigkeit besteht und kein Therapieplatz in zumutbarer Zeit und Entfernung in einer Kassenpraxis gefunden werden kann. Falls Ihre Krankenkasse dem Kostenerstattungsverfahren zustimmt, berate und begleite ich Sie gerne in dem Beantragungsprozess.